Programmheft Heimspiel - Offenlegung gemäß §25 MedienG
Grundlegende Richtung des Mediums: Informationsvermittlung von Kulturangelegenheiten im Sinne des öffentlich-rechtlichen Kernauftrages des Österreichischen Rundfunks.
Medieninhaber: Österreichischer Rundfunk, Stiftung öffentlichen Rechts mit Sitz in Wien;
Unternehmensgegenstand: Besorgung der im Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz) angeführten Aufgaben und Tätigkeiten.
Vertretungsbefugtes Organ:
Generaldirektor (§ 23 Abs. 1 ORF-G): Mag. Roland Weissmann
Der Österreichische Rundfunk ist Inhaber folgender weiterer Medienunternehmen:
ORF Fernsehprogramm-Service GmbH mit Sitz in Wien; Unternehmensgegenstand: Veranstaltung eines Informations- und Kultur-Spartenprogramms gem. § 4c ORF-G sowie der Betrieb eines entsprechenden Online-Dienstes und Teletext.
ORF Online und Teletext GmbH & Co KG mit Sitz in Wien; Unternehmensgegenstand: insbesondere Herstellung (Produktion) eines öffentlichen nationalen und internationalen Informations-, Unterhaltungs- und Serviceangebotes zur elektronischen Verbreitung.
ORF Marketing & Creation GmbH & Co KG mit Sitz in Wien; Unternehmensgegenstand: Insbesondere Herstellung und Vertrieb von Printprodukten und Medienstücken, die überwiegend der Information über Programme und Sendeinhalte dienen.